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persönlicher Kommentar

Leserbrief zum Artikel: Gericht lehnt „Radentscheid Bayern“ ab vom 8.6.23

Das Radgesetz der CSU-Staatsregierung, auch wenn da noch ein paar Freie Wähler beteiligt sind, ist das Papier nicht wert, auf das der Entwurf gedruckt wurde. Man braucht nur eine Zahl aus dem ersten Artikel des Gesetzes nehmen: Bis 2030 sollen 1500 Km neue Radwege gebaut werden.

Bei 2056 Gemeinden in Bayern gibt es also 730 Meter neuen Radweg in jeder Gemeinde. In Traunreut reicht das noch nicht einmal für die anstehende Neugestaltung der Kantstraße. Da sind 760 Meter notwendig, wenn man beidseitig den notwendigen Radweg bauen würde. Da es sich bei der Kantstraße um eine Staatsstraße handelt und somit Bayern der Straßenbaulastträger ist, hat man wohl entschieden, erst gar keinen zu bauen, damit man, falls der Gesetzentwurf noch Gesetz werden sollte, die Gelder noch zur Verfügung hat. Ob das Gesetz so noch kommt, wage ich zu bezweifeln, da der Druck durch das Volksbegehren „Radentscheid Bayern“ jetzt fehlt. Der Gesetzentwurf ist die klassische Fortsetzung des Versagens der CSU-Bundesverkehrsminister der Angela-Merkel-Ära.

Helmut Kauer
Autor/in:
Helmut Kauer